Im Namen des überparteilichen Komitees „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ stellten die Nationalräte Elvira Bader, CVP, Peter Föhn, SVP, sowie Valérie Kasteler-Budde, EVP, die Lancierung der Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ den Medien vor.
Medienkonferenz vom 26. Januar 2010, Medienzentrum, Bundeshaus
Schwangerschaftsabbruch ist keine Krankheit. Deshalb gehört deren Finanzierung auch nicht in die Grundversorgung. Ziel der Volksinitiative ist es, dass Abtreibungen unter Vorbehalt seltener Ausnahmen nicht mehr durch die obligatorische Krankenversicherung bezahlt werden. Die Initiative, die auf eine Motion von Peter Föhn vom 10. Juni 2009 basiert, will
1.
Entlastung der obligatorischen Krankenversicherung von fragwürdigen Leistungen: Abtreibungen sind keine Krankheit. Deshalb fordert die Volksinitiative die Streichung der Kosten der Abtreibungen aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung. Das leistet einen positiven Beitrag zur Kostensenkung im Gesundheitswesen.
2.
Stärkung der Selbstverantwortlichkeit der Versicherten: Wer für sich die Möglichkeit einer Abtreibung in Betracht zieht, kann eine freiwillige Zusatzversicherung abschliessen oder die Kosten direkt bezahlen.
3.
Stärkung der Freiheit des Einzelnen: Niemand soll verpflichtet werden, über Prämien die Abtreibungen anderer mitfinanzieren zu müssen. Die Möglichkeit einer Abtreibung wird durch die Volksinitiative nicht infrage gestellt.
4.
Stärkung der Elternrechte: Denn Jugendliche unter 16 Jahren können mit der Initiative nicht mehr ohne Wissen der Eltern zu einer Abtreibung gedrängt werden.
Nationalrätin Elvira Bader betonte, dass es bei der Schaffung des Krankenversicherungs-gesetzes darum ging, eine obligatorische Grundversicherung zu schaffen, in der Leistungen definiert sind, die jede Frau und jeder Mann beanspruchen. „Man wollte mit der Grundversicherung eine Grundversorgung garantieren. Ein Schwangerschaftsabbruch gehört jedoch nicht zur Grundversorgung.“ Als Mutter von drei Jugendlichen und Angestellte im Sozialbereich erklärte Valérie Kasteler-Budde, dass sich die Initiative nicht gegen die Abtreibung als solche wende, sondern die Finanzierung in den Bereich der privaten Entscheidung zurückführt: „Die Finanzierung der Abtreibung ist eine private Angelegenheit, beruht auf persönlicher Überzeugung und muss von den betroffenen Frauen/Paaren selbst entschieden und als Verantwortung getragen werden.“ In diesem Sinne erklärte Peter Föhn, dass niemand dazu gezwungen werden dürfe, gegen seinen Willen indirekt über die Prämien für die Grundversicherung Abtreibungen finanzieren zu müssen.
Das überparteiliche Komitee besteht aus 27 Personen. Mehr als die Hälfte sind Nationalrätinnen und Nationalräte, zudem sind alt-Nationalräte, Grossräte aus den Kantonen und weitere Personen im Komitee vertreten. 9 Personen sind von der SVP, 7 aus der CVP, 3 aus der EVP, 3 aus der EDU, 2 aus der FDP und weitere 3 sind parteilich nicht gebunden. Das Komitee deckt auch alle Landesteile ab. Von den 23 Ständen sind 15½ im Komitee vertreten.
Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Referenten zur Verfügung:
NR Peter Föhn
NR Elvira Bader
Valérie Kasteler-Budde
Weitere Infos unter:
www.privatsache.ch, www.affaireprivee.ch
